Unsere Gewässer

Keine Wasserentnahme

Das Landratsamt Ravensburg hat am 16.06.2023 eine Allgemeinverfügung zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern erlassen. Die Entnahme von Wasser mittels mechanischen oder elektrischen Pumpvorrichtungen wird untersagt.


Zur Klarstellung: Für die Entnahme von Wasser mittels mechanischen oder elektrischen Pumpvorrichtungen ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig. Wer z.B. mit einer Pumpe Wasser aus dem Gewässer fördert um damit seinen Garten zu gießen, auch in Zeiten, in denen das Gewässer einen normalen Wasserstand hat, und nicht im Besitz einer wasserrechtlichen Erlaubnis ist, handelt gesetzeswidrig. 

Gewässerunterhaltung

Gewässer sind der Ursprung des Lebens. Für die Menschen haben Gewässer einen vielfältigen Wert: ob als Trinkwasser, für die Fischerei, als Transportweg, Energiequelle, für den Sport oder als Naherholungsraum. Seit etwa 500 Jahren greift der Mensch zur Sicherung der Ernährung und Erhöhung seiner Lebensqualität in das natürliche System deutlich spürbar ein. Zuerst mit Mühlen zur Nutzung der Wasserkraft, später auch mit Begradigungen, Entwässerungsgräben, Kanalisierungen, großflächigen Entwässerungen von Rieden und Mooren. Im letzten Jahrhundert wurde mit einem massiven Gewässerausbau und durch eine stetig steigende Nutzung ein Ausmaß menschlichen Einwirkens erreicht, das die Erhaltung der Wasserressource für künftige Generationen in Frage stellt. Die bisherigen Nutzungen bewirken oder verstärken merkliche Veränderungen der Umweltbedingungen wie zunehmende Trockenperioden und Starkregenfälle verbunden mit einer größeren Hochwassergefahr, steigenden Temperaturen und weltweit steigender Wasserknappheit. Im Bewusstsein um diese Entwicklungen wurde im Jahr 2000 die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verabschiedet. Standard des Gewässerschutzes ist nach der Wasserrahmenrichtlinie der "gute Zustand" eines Wasserkörpers. Dies bedeutet: Das Gewässer weicht nur wenig vom natürlichen Zustand bei Abwesenheit störender Einflüsse ab und es erfüllt alle EU-Normen zur Wasserqualität. Um dieses Ziel bis spätestens 2027 zu erreichen, verpflichtet die Richtlinie alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, ihre natürlichen Gewässer zu erhalten und belastete Gewässer zu sanieren.Das Kernziel für Oberflächengewässer ist der "gute ökologische Zustand" – für künstliche und erheblich veränderte Wasserkörper das "gute ökologische Potenzial" – und der "gute chemische Zustand". Für die Bewertung eines Gewässers spielen die wesentlichen biologischen und chemischen sowie die strukturellen und physikalischen Merkmale eine Rolle. Die Pflege und Unterhaltung der Gewässer nimmt dabei eine zentrale Position ein. Die Herausforderung, die eine moderne Gewässerunterhaltung zu bewältigen hat, ist groß: Denn neben der klassischen Sicherung des Wasserabflusses steht gleichberechtigt das Ziel, Gewässer und ihre Auen naturnah zu entwickeln.

Das Wassergesetz von Baden-Württemberg legt fest, dass die Verantwortlichkeit für die Gewässerunterhaltung (Gewässerunterhaltungspflichtiger) von Gewässern II. Ordnung bei den jeweiligen Kommunen liegt. Auf dem Gemeindegebiet von Bad Waldsee sind mit Ausnahme von Fischweihern oder Dränagegräben fast ausschließlich alle Gewässer in die II. Ordnung eingestuft.

Arbeiten an oder in Gewässern, auch Gehölzentfernungen oder Pflanzungen, dürfen ausschließlich vom Gewässerunterhaltungspflichtigen vorgenommen werden. Privatinitiative, z.B. von Angrenzern, ist ausdrücklich nicht zulässig.

In Bad Waldsee ist die Gewässerunterhaltung so geregelt, dass die Ortschaften Reute-Gaisbeuren und Michelwinnaden für die Gewässer auf ihren Gemarkungen selbst zuständig sind. Verantwortliche Ansprechpartner sind die Ortschaftsverwaltungen bzw. die entsprechenden Ortsvorsteher. Für die Gewässer der Kernstadt sowie den Ortschaften Haisterkirch und Mittelurbach liegt die Zuständigkeit bei der Stadtentwässerung.

Im Rahmen der Gewässerunterhaltung werden u.a. nachfolgende Aufgaben ausgeführt.

  • Ufersicherung/-befestigung durch naturnahe Verbauten
  • Gehölz- und Grünpflege
  • Reparaturen/Instandsetzungen von Bauwerksschäden (z.B. Ufermauern, Geländer, Durchlässe)
  • regelmäßige Beseitigung von Müll/Unrat
  • Kontrolle und Unterhaltung der Hochwasserrückhaltebecken und Rechenbauwerke
  • Kontrolle der Einleitungen aus der öffentlichen Kanalisation
  • Gewässergüteuntersuchungen
  • Entkrautung

Zu Diskussionen führt immer wieder die Gewässerunterhaltung in den Moorgebieten, die im letzten Jahrhundert hauptsächlich im Zuge der Flurbereinigung großflächig entwässert worden sind. Nicht ohne Folgen. Hier geht zum Landwirtschaftliches Zentrum Baden-Württemberg "Grundsätze einer umweltverträglichen Moornutzung".    

Das baden-württembergische Wasserrecht definiert den vorbeugenden Hochwasserschutz als ein wichtiges Ziel. Durch eine zielgerichtete Gewässerunterhaltung kann ein nicht unwesentlicher Beitrag zur Reduzierung der Gefahren durch Hochwasser geleistet werden.

Die Ortskenntnis über die Gewässer und die Hochwassergefahren in deren Verlauf bilden dabei die Grundlage für einen wirksamen Hochwasserschutz. Dabei kommt in erster Linie der Stadt die Aufgabe zu, durch entsprechende Maßnahmen  Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Andererseits trägt eine effektive Eigenvorsorge von gefährdeten Privatgrundstücken auch maßgeblich zur Schadensvermeidung oder – minderung bei. 

Hinweis:
Falls Sie einen Mangel oder Schaden in oder an unseren Gewässern feststellen, sind wir Ihnen für eine entsprechende Mitteilung, am besten per E-Mail, sehr dankbar. Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie uns bei der Schadensbeseitigung. Hilfreich ist auch immer die Übersendung eines Fotos.

Naturverträgliche Gewässerunterhaltung

Alles zur richtigen Zeit.
Bei der naturschonenden Pflege von Gewässern ist nicht nur das "wie" sondern auch das "wann" von entscheidender Wichtigkeit. Welche Maßnahmen wann am besten auszuführen sind erläutert unser Zeitschema.